Hin zu einem starken Selbst - in 14 Tagen zu Wohlbefinden und innerer Kraft.
Keine Sorge – hier wartet kein Zwang und kein Druck, nur ein offenes Ohr. Gemeinsam und entspannt schauen wir, was dir helfen kann. Einfach unverbindlich Kontakt aufnehmen, und wir finden zusammen heraus, was für dich passt.
Mit BATOLI starten - noch heuteWenn Du Opfer von Gewalt geworden bist, kann das Gefühl der Machtlosigkeit allgegenwärtig sein. Wir im BATOLI-Therapiezentrum sind hier, um Dir zu zeigen, dass es einen Weg zurück gibt – zu einem Leben, das Du selbst gestaltest - Individuelle Therapie in nur zwei Wochen
Mit der Einführung des neuen Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch (SGB XIV) am 1. Januar 2024 eröffnet sich für dich als Gewaltopfer eine neuartige Chance auf Heilung und Unterstützung. Dieses Gesetz gibt dir Zugang zu einer Reihe von entschädigenden Leistungen und spezialisierten Behandlungsmöglichkeiten, die dir helfen können, dein Trauma zu verarbeiten und den Weg zu einer besseren Zukunft zu ebnen. Präzisere Definitionen von Gewalt – auch psychische Gewalt – wurden festgelegt, um allen Betroffenen zu helfen, auch denen, deren Verletzungen nicht unmittelbar sichtbar sind. Das SGB XIV ermöglicht zusätzlich die Finanzierung erweiterter Behandlungen wie psychotherapeutischer Maßnahmen, die über den normalen Rahmen der Krankenversicherung hinausgehen.
Im BATOLI-Therapiezentrum übernehmen wir unmittelbar nach der Akutversorgung deine weitere Behandlung. Unser spezialisiertes Behandlungskonzept beinhaltet eine intensive Kurzzeittherapie, die den Genesungsprozess nachhaltig beschleunigt und einen kontinuierlichen Behandlungsverlauf ohne Unterbrechungen gewährleistet.
Wenn Du als Gewaltopfer Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV in Anspruch nehmen möchtest, ist ein formeller Antrag erforderlich. Dieser wird nicht automatisch gewährt, sondern muss beim zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung eingereicht werden.
Alle notwendigen Informationen sowie die Antragsformulare findest Du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wir glauben an dein starkes Selbst!
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Mit der Einführung des neuen Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch (SGB XIV) am 1. Januar 2024 eröffnet sich für dich als Gewaltopfer eine neuartige Chance auf Heilung und Unterstützung. Dieses Gesetz gibt dir Zugang zu einer Reihe von entschädigenden Leistungen und spezialisierten Behandlungsmöglichkeiten, die dir helfen können, dein Trauma zu verarbeiten und den Weg zu einer besseren Zukunft zu ebnen. Präzisere Definitionen von Gewalt – auch psychische Gewalt – wurden festgelegt, um allen Betroffenen zu helfen, auch denen, deren Verletzungen nicht unmittelbar sichtbar sind. Das SGB XIV ermöglicht zusätzlich die Finanzierung erweiterter Behandlungen wie psychotherapeutischer Maßnahmen, die über den normalen Rahmen der Krankenversicherung hinausgehen.
Im BATOLI-Therapiezentrum übernehmen wir unmittelbar nach der Akutversorgung deine weitere Behandlung. Unser spezialisiertes Behandlungskonzept beinhaltet eine intensive Kurzzeittherapie, die den Genesungsprozess nachhaltig beschleunigt und einen kontinuierlichen Behandlungsverlauf ohne Unterbrechungen gewährleistet.
Wenn Du als Gewaltopfer Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV in Anspruch nehmen möchtest, ist ein formeller Antrag erforderlich. Dieser wird nicht automatisch gewährt, sondern muss beim zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung eingereicht werden.
Alle notwendigen Informationen sowie die Antragsformulare findest Du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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